Unsere Preisliste:



Zeitraum Netto
 Preis

   
Preis 1. Tag
395 €
   
jeder weitere Tag
275 €
   
       
       
       
Anlieferung/Auf- Abbau/Abholung
     
Stadtgebiet München 250 €    
Landkreis München
350 €
   
Andere Anlieferungsgebiete nach Absprache
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu den genannten Preisen erheben wir noch eine Kaution in Höhe von 200,00 €. Diese Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Riesenkickers selbstverständlich ausgezahlt.

 

Hier finden Sie unsere AGBs.

 

Voraussetzungen für den Einsatz des Riesen-Kickers

Wenn Sie sich für die Anmietung unseres Riesenkickers entscheiden, dann gibt es einige Randbedingungen, welche beachtet werden sollten.

Aufstellplatz

  • Benötigte Stellfläche: Mindestens 7,0 m x 13,0 m
  • Der Aufstellplatz muss für einen Kleinlaster bzw. PKW mit Anhänger befahrbar sein.
  • Sie sollten zum Auf- und Abbau genügend eigene Leute stellen können
  • Der Untergrund muss fest, ebenerdig und frei von spitzen oder scharfkantigen Gegenständen sein
  • Ideale Aufstellungsorte sind Rasenflächen, Tartanbahnen oder Asphaltflächen
  • Nicht geeignet sind Ascheplätze, sandig-lehmige Untergründe oder Schotterflächen
  • In der Nähe des Aufstellplatzes muß ein 230 Volt Stromanschluss vorhanden sein, der nur zum Betrieb des Riesenkickers verwendet wird.
  • Gegen Aufpreis kann ein Aggregat zur Verfügung gestellt werden, die Spritkosten müssten dabei durch den Ausleiher übernommen werden.


Während des Betriebes

  • Rauchen und sonstige offene Flammen im und in unmittelbarer Nähe des Riesenkickers sind nicht gestattet.
  • Der Spielbetrieb ist durch eine verantwortungsvolle und zuverlässige Person zu überwachen
  • Bei schlechtem Wetter, Regen oder starkem Wind muss der Spielbetrieb eingestellt werden, das im Lieferumfang enthaltene Gebläse muss dann geschützt untergestellt werden
  • Die Spielstangen dürfen nicht als Kletterstangen verwendet werden, ebenso ist es nicht erlaubt, sich an die Aluminiumstangen zu hängen.


Hinweise

  • Die Benutzung geschieht auf eigenes Risiko. Für Personenschäden kommen wir nicht auf. Sachschäden die im laufenden Betrieb auftreten sind vom Ausleiher auf dessen Kosten zu beseitigen.
  • Alle Spieler sollten vor Benutzung des Gerätes auf den sachgerechten Umgang hingewiesen werden.
  • Wir empfehlen wärend der Nutzung das Tragen von Schmuck und Brillen zu unterlassen.
  • Der Entleiher hat den vollen Wiederbeschaffungswert zu erstatten, sofern der Verlust des entliehenen Gegenstandes vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Für entstandene Schäden und Abnützung an den entliehenen Gegenständen ist voller Ersatz zu leisten, sofern diese auf nicht vereinbarungsgemäßem Gebrauch beruhen oder fahrlässig herbeigeführt wurden (z.B. unter Verletzung der Aufsichtspflicht). Veränderungen oder Verschlechterungen an der entliehenen Sache durch den vereinbarungsgemäßen Gebrauch hat der Entleiher nicht zu vertreten. Die Beweislast obliegt dem Entleiher.



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